Gewerbliche Sachversicherungen

Gewerbliche Sachversicherungen

Um es vorweg zu nehmen: Es gibt nicht „die“ Gewerbeversicherung. Nein, der Versicherungsschutz eines Unternehmens ist immer ein Paket aus mehreren Bausteinen. Und davon gibt es ganz schön viele. Darum müssen Sie sich zunächst systematisch mit den Risiken auseinander setzen. Wir helfen Ihnen dabei, Prioritäten zu setzen und das richtige Paket zu schnüren.

Von der Elektronik über Maschinen bis zum Transport, von der Rechtsschutz- über die Haftpflicht- bis zur Betriebsausfallversicherung – kaum zu glauben, was man überhaupt alles versichern kann und muss. Aber keine Sorge, Sie sind schließlich Unternehmer und delegieren die Suche nach dem passenden Angebot an uns. Ganz einfach.

Wir beraten Sie zudem in den nebenstehenden Bereichen.

Bei der Gewerbeversicherung ist es sinnvoll, sich zunächst die Gefahren und Risiken für das eigene Unternehmen bewusst zu machen. So sollten zum Beispiel Haftungsrisiken in jedem Fall abgesichert sein, aber eine Absicherung gegen Glasschäden steht nicht bei allen Firmen ganz oben auf der Liste.

Zunächst sollten Sie die existenzbedrohenden Risiken absichern wie Feuer- oder Wasserschäden, Produktionsunterbrechung oder Datenverlust. Auch die persönlichen Risiken des Unternehmers wie Krankheit, Unfall und Berufsunfähigkeit müssen abgesichert sein. Setzen Sie Prioritäten und eine Reihenfolge fest, in der Sie Ihre Risiken absichern möchten.

Als Unternehmen stehen Sie oftmals in einem besonderen Spannungsfeld zwischen Ansprüchen von Kunden, Lieferanten und Mitarbeitern auf der einen und gesetzlichen Regelungen und Vorschriften auf der anderen Seite. Eine rechtliche Auseinandersetzung kann da schnell an die finanzielle Substanz gehen; Streitigkeiten vor Gericht kosten oft mehr als die Sache, um die es geht. Darum ist es sinnvoll, sich mit einer Gewerbe-Rechtsschutzversicherung abzusichern. Den Umfang dieser Versicherung können Sie passend zu Ihren Bedürfnissen wählen, zu versichern sind vertragsrechtliche, arbeits-, verkehrs-, sozial- oder auch mietrechtliche Auseinandersetzungen.

Zu Ihrem Betriebsinhalt gehören zum Beispiel EDV-Anlagen, Maschinen, Werkzeuge, Waren und Vorräte – und all diese Werte sollten Sie unbedingt gegen Beschädigung und Zerstörung durch Feuer, Sturm oder Leitungswasser sowie Einbruch und Diebstahl absichern.

Wahlweise können Sie diese Risiken einzeln oder aber gebündelt versichern lassen, letzteres bedeutet meistens günstigere Preise und weniger Aufwand als mehrere Einzelverträge. Auch können Sie sich für den Fall einer Betriebsunterbrechung absichern: Wenn zum Beispiel nach einem Feuer oder Wasserschaden die betriebliche Tätigkeit zeitweise eingestellt werden muss, erstattet die Betriebsunterbrechungsversicherung die anfallenden Löhne und Gehälter oder übernimmt die Kosten, um die Betriebsfähigkeit schnell wieder herzustellen.

Wenn durch Ihren Betrieb ein Schaden entsteht, haften Sie als Unternehmer dafür. Dann können neben den Ersatzansprüchen auch noch Anwalts-, Gerichts- und Gutachterkosten auf Sie zukommen. Vor Schadenersatzansprüchen schützen Sie sich und Ihre Mitarbeiter am besten durch eine Betriebshaftpflichtversicherung.

Diese deckt alle Aktivitäten ab, die dem Geschäftszweck dienen, und greift zum Beispiel dann, wenn dabei Unbeteiligte geschädigt werden oder es zu durch Montagefehler zu Folgeschäden beim Kunden kommt. Architekten, Ärzte oder Steuerberater zählen zu den Berufsgruppen mit besonderer Verantwortung, sie können durch Fehberatungen auch Vermögensschäden bei ihren Kunden verursachen und sollten sich mit einer speziellen Berufshaftpflicht oder einer Vermögensschadenhaftpflicht absichern.

Bei Rechtsanwälten, Ärzten und Unternehmensberatern, aber auch Handwerkern und Landwirten hängt der wirtschaftliche Erfolg oftmals von nur einer Person ab. Diese könnte zum Beispiel durch Krankheit für einen längeren Zeitraum ausfallen. Darum sollten sich Freiberufler und Selbstständige gegen einen Betriebsausfall und die daraus resultierenden Einkommensverluste absichern.

Auch Feuer-, Wasser-, Sturm- und Einbruchsschäden können einen betrieblichen Arbeitsablauf stilllegen, in diesen Fällen greift ebenfalls die Betriebsausfallversicherung. Die Beiträge richten sich nach mehreren Faktoren, in jeden Fall zählen sie als Betriebskosten und sind steuerlich absetzbar.

Durch die rasante Nutzungssteigerung des Internets und die fortschreitende Vernetzung von Systemen und Geräten steigen auch die daraus resultierenden Risiken. Diese werden nicht komplett über eine Betriebshaftpflichtversicherung abgedeckt. Eine Cyber Risk Versicherung ist daher mittlerweile ein Muss für die grundlegende Versicherung aller Betriebe – egal welcher Größe. Hackerangriffe, Systemfreigabe Erpressungen, durch Dritte verursachte Schäden, Datenschutzverletzungen, Betriebsausfall aufgrund Systemzusammenbruch, Verzugsschäden und vieles mehr können schnell existenzbedrohende Ausmaße erreichen.

Digitale Telefone, Computernetzwerk oder spezielle medizinische Apparate: In vielen Unternehmen hängen die Abläufe von zuverlässig funktionierender Technik ab. Das macht die Unternehmen aber auch anfällig, Schäden an der Elektronik können ein echtes Risiko bedeuten. Darum ist eine Elektronikversicherung sinnvoll, die bei Sachschäden etwa durch Bedienungsfehler, Ungeschicklichkeit oder Vorsatz Dritter sowie bei Diebstahl oder Überspannungsschäden einspringt. Sie versichert nicht nur Geräte und Anlagen sondern auch Daten und Datenträger. Im Schadensfall trägt die Elektronikversicherung die Reparaturkosten oder die Kosten für die Neuanschaffung. Möglich sind Einzelversicherungen von Geräten als auch Pauschalversicherungen.

Immer besser, immer leistungsfähiger – aber auch immer teurer und leider auch anfälliger. Aber die hohen Anschaffungskosten für Maschinen rechnen sich nur, wenn sie in Betrieb sind. Schäden und entsprechende Ausfallzeiten können hohe Kosten verursachen und sogar die Existenz eines Unternehmens gefährden.

Ob durch technisches Versagen, Bedienungs- oder Konstruktionsfehler – bei Schäden an stationären Maschinen und maschinellen Anlagen greift die Maschinenversicherung. Sie greift auch bei Schäden durch Brand, Kurzschluss, Überspannung oder Explosion. Bei Totalschäden wird der Zeitwert der Maschine ersetzt, bei Teilschäden werden die Reparaturschäden übernommen. Auch für fahrbare Maschinen wie Krane oder Gabelstapler gibt es eine Maschinenversicherung. Sie berücksichtigt das erhöhte Risiko etwa für Diebstahl oder für wetterbedingte Schäden.

Ob mit dem Schiff, Flugzeug, Lkw oder mit der Bahn – wann immer Ihre Ware auf Reisen geht, sollten Sie mit einer Transportversicherung finanziell abgesichert sein. Diese schützt Sie vor Beschädigung oder Verlust Ihrer Ware, es kann immer mal sein, dass sie beim Verladen vom Gabelstapler fällt oder bei einem Unfall beschädigt wird. Spediteure sind zwar auch versichert, aber nicht immer deckt deren Versicherung den tatsächlichen Warenwert ab.

Unabhängig von der begrenzten Haftung des Transporteurs ersetzt die Transportversicherung den gesamten Schaden (im Rahmen des vereinbarten Limits). Der Versicherungsschutz gilt quasi von Tür zu Tür: Verlust, Sachschäden und auch eventuelle Vermögensschäden Ihrer Kunden sind eingeschlossen, ganz unabhängig davon, wer den Transportschaden verschuldet hat.

Wenn Menschen ausgelassen zusammen feiern, besteht immer ein gewisses Risiko für Unfälle und Schäden. Wer Festumzüge, Märkte, Sportevents oder ähnliche Veranstaltungen organisiert, ist für die Sicherheit von Teilnehmern und Besuchern voll verantwortlich und auch finanziell haftbar. Wenn Menschen verletzt oder Sachen beschädigt werden, kommt es im günstigsten Fall nur zu Umsatzeinbußen, im schlimmsten Fall droht der finanzielle Ruin. Darum sollten Sie als Veranstalter unbedingt eine Veranstaltungshaftpflichtversicherung für das Event abschließen.

Durch diese Versicherung werden in erster Linie Personen- und Sachschäden abgedeckt. Außerdem sind Schäden, die beim Transport oder während des Auf- und Abbauens von benötigtem Equipment entstehen, ebenfalls abgesichert. Im Allgemeinen ist bei dieser Versicherung eine Vor- und Nachbereitungszeit von jeweils drei Tagen inklusive.

Kommt es zu Fehlentscheidungen oder Versäumnissen auf Managerebene schützt eine D&O vor den finanziellen Folgen daraus. Primär wird hier das Organ der Geschäftsführung geschützt. Für derartige Schäden haften alle Mitglieder der Leitungsorgane unbeschränkt ins Privatvermögen. Die D&O schützt also das Führungspersonal nach innen (Ansprüche des Unternehmens an seine Geschäftsführung) und außen (Ansprüche Dritter).

Kommt es im operativen Geschäft zu einem reinen (andere sagen auch echten) Vermögensschäden (also nicht als Folge von einen Personen- oder Sachschaden), schützt die Vermögensschadenhaftpflicht das Vermögen des Unternehmens. In einigen Berufszweigen, die einem potentiell erhöhten Risiko unterliegen, einen Vermögensschaden zu verursachen, ist eine Haftpflicht für Vermögensschäden gesetzlich verpflichtend abzuschließen. Besonders für beratende Berufe ist diese Absicherung unverzichtbar.

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